Aktuelles

Hier finden Sie stets aktuelle Neuigkeiten über uns und unseren Service.

 

Neue Qualitätsmarke des Elektrohandwerks

 

Neue Marke des ElektrohandwerksDas bisherige Markenzeichen des Elektrohandwerks mit dem roten Blitz wurde durch ein neues Logo ergänzt.

Die neue Marke steht für qualitätsorientierte Dienstleistungen in allen Bereichen der Elektro- und Informationstechnik.
Die Marke wird nicht mehr wie bisher von allen Innungsmitgliedern verwendet, sondern ist jetzt an den Qualitätsstandard der Firmen gebunden.

Der Handwerksbetrieb muss bestimmte Kriterien erfüllen, wie z.B. eine mindestens meisterliche Qualifikation, der Nachweis zusätzlicher Fachkompetenzen und deren Weiterentwicklung, Eckpunkte einer Qualitätssicherung und Weiterbildung der Mitarbeiter, Engagement in der Berufsausbildung oder ein nachweisliches Mindestniveau in der Öffentlichkeits- und Kundenarbeit.
 
Die Firma Michael Garbers Elektroanlagen GmbH erfüllt alle geforderten Kriterien und trägt das neue Zeichen des Elektrohandwerks.

Achten Sie also auf die neue Qualitätsmarke des Elektrohandwerks !

 

Präqualifizierung

Unser Unternehmen ist unter der Nummer: 101.001016 Präqualifiziert

 

Unter Präqualifizierung versteht man eine vorwettbewerbliche Eignungsprüfung, bei der potenzielle Lieferanten nach speziellen Vorgaben unabhängig von einer konkreten Ausschreibung ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorab nachweisen.

Dieses in anderen europäischen Ländern schon länger gebräuchliche Verfahren gewinnt zunehmend auch in Deutschland an Bedeutung. Dadurch entsteht eine standardisierte Unternehmensakte für die Präqualifikation, das „virtual company dossier“ zur Identifikation potenzieller Auftragnehmer.

Vorreiter ist die Bauwirtschaft, wo durch die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlichte Leitlinie zur Präqualifizierung von Bauunternehmen vom April 2005 die Rahmenbedingungen gesetzt wurden. Die zwischenzeitlich im Internet öffentlich zugängliche Liste der präqualifizierten Unternehmen wird vom eigens dazu gegründeten Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmen geführt, ihm gehören Vertreter aller interessierten Bereiche an. In anderen Wirtschaftszweigen bieten Dienstleister den Service der Präqualifikation an. Eine wesentliche Rolle spielen dabei die elektronische Signaturen für nachweisliche Echtheit und Unversehrtheit elektronischer Nachrichten welche durch das Signaturgesetz geregelt sind.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat im Rahmen eines bundesweit durchgeführten Wettbewerbsverfahrens sechs Unternehmen für den Betrieb einer Präqualifizierungsstelle (PQ-Stelle) für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes ausgewählt.

Mit Erlass des BMVBS vom 16. Januar 2006 wurden alle Bauverwaltungen des Bundes angewiesen, Präqualifizierungen nach dem nationalen Verfahren anzuerkennen. Die Vergabestellen des Bundeshochbaus werden ab dem 1. Oktober 2008 bei freihändigen Vergaben und beschränkten Ausschreibungen nur noch solche Unternehmen berücksichtigen, die in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen geführt werden