Für die Sicherheit einer Elektroanlage ist der Hauseigentümer selbst verantwortlich.
Der Eigentümer haftet somit für Schäden, die durch nicht ordnungsgemäße Elektroanlagen entstehen. Eine neue VDE-Bestimmung (DIN VDE 105-100/ VDE 0105 Teil 100) sagt
aus: “... müssen Wohnungen und Gebäude, auch wenn Sie nach Art und Nutzen ausschließlich Wohnzwecken dienen, in angemessenen Zeitabständen geprüft
werden.”.
Zwar besteht für Privatkunden keine Rechtspflicht. Bei Schadensfällen verweisen aber die Gerichte und Versicherer auf eben diese neuen Richtlinien.
Damit kommt dem E-Check für Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Mieter jetzt eine besondere Bedeutung zu. Er bescheinigt die Einhaltung der geltenden Vorschriften
für Elektroanlagen. Wenn Ihre Elektroanlage also im Rahmen des E-Check gewartet wird, können beispielsweise Schadenersatzansprüche abgewiesen werden.
Für Gewerbe gibt es hingegen eine Prüfpflicht.
Der Inhaber oder Geschäftführer eines Gewerbes ist für den einwandfreien Zustand der Elektroanlage verantwortlich und muss im Schadensfall den Nachweis für eine
regelmäßige Prüfung nachweisen.
Laut Unfallverhütungsvorschrift muss die Elektroanlage alle 4 Jahre geprüft werden. Ortsveränderliche Geräte sogar alle 6 Monate.
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